Überprüfung von Gebäudeinstallationen:
Überprüfungen elektrischer Anlagen (Niederspannungsanlagen) gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50110-1„Betrieb von elektrischen Anlagen“, Ausgabe: 2008-09-01, Punkt 5.3.3.101.
Erstprüfung, wiederkehrende und außerordentliche Überprüfungen von elektrischen Anlagen
und Erstellung von Anlagenbüchern.
Person gemäß §20:
Eine Person gemäß Paragraph 20 ist dazu berechtigt,die Leitung über genehmigungsfreie Bauvorhaben im jeweiligen Fachbereich zu übernehmen.
Der Fachbereich schließt hierbei Seilbahntechnik, allgemeine Elektrotechnik, sowie Steuerungs- und Sicherungstechnik mit ein.
Seilbahnen
In Zusammenarbeit mit der "Akkredidierten und Benannten Stelle für Seilbahntechnik" Seilbahnbüro Schupfer (Kennummer 1339):
Technisch-Periodische Überprüfungen,
Konzessionsverlängerungen,
Konformitätsbewertungen von elektrotechnischen Sicherheitsbauteilen und Teilsystemen
Sicherheitsanalysen Elektrotechnik